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Das Testament

Den eigenen letzten Willen 
verbindlich festhalten.

Mit einem Testament entscheiden Sie selbst, wer Ihr Vermögen nach Ihrem Tod erhalten soll. Sie können damit die gesetzliche Erbfolge verändern und Ihre ganz persönlichen Wünsche festhalten.

Ohne eine solche Regelung tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge ein – unabhängig davon, ob diese Ihrer familiären Situation oder Ihren Vorstellungen entspricht.

Ein Testament – juristisch auch die „letztwillige Verfügung“ genannt – gibt Ihnen die Möglichkeit, bewusst zu gestalten, was später gelten soll.

Welche Formen sind für ein Testament möglich?

Ein eigenhändiges Testament muss vollständig handschriftlich verfasst werden. Es muss mit Ihrem Vor- und Nachnamen unterschrieben sein. 

Ort und Datum sollten ergänzt werden, um spätere Unklarheiten zu vermeiden. Diese Form ist kostenfrei, unterliegt jedoch strengen Formvorschriften. Schon kleinste Fehler können zur Unwirksamkeit führen.

Ein notarielles Testament wird durch einen Notar beurkundet. Es bietet ein hohes Maß an Rechtssicherheit und wird automatisch amtlich verwahrt. Dadurch ist sichergestellt, dass es im Erbfall berücksichtigt wird.

Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner können außerdem ein gemeinschaftliches Testament errichten. Dabei genügt es, wenn einer den Text handschriftlich verfasst und beide unterschreiben. Häufig wird hierbei das sogenannte „Berliner Testament“ gewählt, bei dem sich die Partner zunächst gegenseitig als Alleinerben einsetzen.

Worauf Sie achten sollten:

Ein Testament sollte klar und eindeutig formuliert sein. 

Unklare Bezeichnungen wie „mein Lieblingsneffe“ oder „meine beste Freundin“ können später zu Auslegungsproblemen führen. Besser ist es, Personen mit vollständigem Namen und – wenn möglich – Geburtsdatum zu benennen.

Ebenso wichtig ist es, das Testament regelmäßig zu überprüfen. 

Lebensumstände ändern sich: Heirat, Scheidung, Geburt von Kindern, Vermögensveränderungen oder familiäre Entwicklungen können eine Anpassung notwendig machen.

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