Liebevoll bestatten 
in Ahrensburg und Umgebung.

Kaum ein Moment in unserem Leben ist so persönlich, traurig und schmerzhaft, wie der Abschied von einem geliebten Menschen. 
In dieser schweren Zeit benötigt man Hilfe und Unterstützung.

Wir verstehen, dass jeder Abschied einzigartig ist und möchten Ihnen als Begleiter und einfühlsamer Berater zur Seite zu stehen.

Gemeinsam gestalten wir den Abschied nach Ihren Wünschen und Ihrem Budget. Gerne dürfen Sie sich jederzeit für eine individuelle Beratung bei uns melden.

Auch bei Fragen außerhalb eines Trauerfalls sind wir für Sie da. Auf unserer Website finden Sie wertvolle Hilfestellungen rund um den Abschied und die Beisetzung.

Jeder trauert anders ...

und genau so individuell ist auch jeder Abschied. Wir begleiten Sie einfühlsam vom ersten Gespräch bis über die Beisetzung und darüber hinaus. 

Trauer ist ein Prozess. Wir gehen gemeinsam einen Schritt nach dem anderen, geben Ihnen Raum und Zeit, sprechen über den Verlust, die Erinnerungen, das Leben, aber auch über die Ängste oder Sorgen. Beraten Sie ausführlich, und sind auch im Anschluss für Fragen, Änderungswünsche oder Gespräche für Sie da.

Wir begleiten jede Trauerfeier persönlich, so dass immer ein Ansprechpartner vor Ort ist und Sie sich ganz auf den Abschied konzentrieren können.

Was ist zu tun, bei einem Todesfall?

Im Trauerfall sind wir für Sie da.

Um Ihnen eine Orientierung zum Ablauf zu geben, haben wir die ersten Schritte bei einem Todesfall zusammengefasst.

Wenn der Trauerfall eingetreten ist, rufen Sie als Erstes eine/n Ärztin/Arzt oder den kassenärztlichen Notdienst. 

Diese/r muss die Todesbescheinigung ausstellen, die für den weiteren Ablauf notwendig ist.

In einer Pflegeeinrichtung oder einem Krankenhaus ruft das Pflegepersonal den Arzt. 

Rufen Sie uns an ...

und wir besprechen das weiter Vorgehen. Zum Beispiel, den Termin für die Überführung oder ein Beratungsgespräch. 

Da die Abholung nicht unmittelbar erfolgen muss, haben Sie auch die Möglichkeit, sich noch in Ruhe zu verabschieden.

Das Landesbestattungsgesetz in Schleswig-Holstein und auch in Hamburg setzt hierfür eine Grenze von 36 Stunden.
In diesem Zeitraum muss die Abholung erfolgen.

Vorbereitung für die Beratung.

In diesem Termin sprechen wir mit Ihnen über Ihre Wünsche und die Möglichkeiten bezüglich der Bestattung und planen diese gemeinsam.

Zur Erledigung der Formalitäten benötigen wir folgende unterlagen:
– den Personalausweis.
– die Geburtsurkunde.
– bei verheirateten Personen die Heiratsurkunde.
– bei geschiedenen Personen, das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk.
– bei verstorbenen Ehepartnern, die Sterbeurkunde und die Heiratsurkunde.
– Graburkunde beziehungsweise Grabnachweis (falls vorhanden)

Alle Dokumente müssen wir dem Standesamt zur Beurkundung im Original vorlegen. Sollten Sie eine Urkunden nicht zur Hand haben, können wir diese beim zuständigen Standesamt beschaffen.

Und umfassender Service.

Zudem kümmern wir uns für Sie um Abmeldungen, Kündigungen und die Rentenabmeldung/-vorschusszahlung.

Hierfür können Sie uns folgende weitere Unterlagen geben:
– Die Versichertenkarte, der Krankenkasse oder die Mitgliedsnummer.
– Rentennummer oder Rentenbescheide
– Miet-/Leasingverträge
– Versicherungen
– Vereinsmitgliedschaften
– Abonements (Sky, Netflix, Disney+, Zeitschriften, u.v.m.)
– sonstige Verträge

Gerne dürfen Sie auch eigene Kleidung des Verstorbenen und Sargbeigaben mitbringen oder zu einem späteren Zeitpunkt bei uns abgeben.

Verschiedene Bestattungsarten

Naturnahe
Bestattung

Wir überarbeiten gerade unsere Website ...
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Traditionelle
Bestattung

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Wald-/Baum-
Bestattung

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Luft-
Bestattung

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See-
Bestattung

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Anonyme
Bestattung

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Am Hopfenbach 1A
D-22926 Ahrensburg

Telefon: 04102 895 4949      (Tag & Nacht)
eMail: info@remember-bestattungen.de

Inh. verantwortlich gem. §55 Abs. 2 RStV: 
Matthias Dyrbye (Geschäftsführer)

Eingetragen im Handelsregister:
Amtsgericht Lübeck / HRB 24069 HL
Am Burgfeld 7, 23568 Lübeck

Finanzamt: Stormarn
Steuernummer: 30/293/53780 
USt.-Id.: DE352039382

Online-Streitbeilegung gem. Art. 14 Abs. 1
ODR-VO: http://ec.europa.eu/consumers/odr

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